FAQs MA
Häufige Fragen zur Masterarbeit
Im Masterstudium ist eine Masterarbeit im Umfang von 22,5 ECTS-AP zu verfassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Um den Studierenden die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Masterarbeit gemäß § 81 (2) UG innerhalb von sechs Monaten (entspricht 30 ECTS-AP) zu ermöglichen, geht der wissenschaftlichen Arbeit (im Umfang von 22,5 ECTS-AP) die „Vorbereitung der Masterarbeit“ (im Umfang von 5 ECTS-AP) voraus. Mit der „Verteidigung der Masterarbeit (Defensio)“ (im Umfang von 2,5 ECTS-AP) wird das Studium abgeschlossen.
Zu welchem Thema kann die Masterarbeit geschrieben werden?
Das Thema der Masterarbeit ist aus den Pflichtmodulen 1 bis 5, 8 und 9 oder einem der gewählten Wahlmodule 1 bis 9 zu entnehmen. Es hat einen starken sprachwissenschaftlichen Bezug aufzuweisen.
Kann ich mir ein Thema aussuchen oder gibt es eine Vorgabe?
Sie sind berechtigt, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
Muss ich die Masterarbeit auf Deutsch schreiben?
Sie sind berechtigt, die Masterarbeit in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die betreuende Person zustimmt.